Die betriebliche Altersversorgung – 2. Schicht
Die 2. Schicht bildet die sogenannte Zusatzversorgung. Innerhalb dieser werden private Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung zusammengefasst. Im modularen Aufbau des deutschen Alterssicherungssystems also die erste Ergänzung zur Basisversorgung.
In der betrieblichen Altersversorgung findet gedanklich eine klare Trennung zwischen der arbeitsrechtlichen Seite und den i.d.R. versicherungsförmigen Finanzierungsmodellen und deren Bedingungswerk statt. Auch gilt es zu unterscheiden, ob die Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung
- vom Arbeitgeber finanziert werden
- oder durch den Arbeitnehmer, wenn dieser auf zukünftige Lohnbestandteile verzichtet (Entgeltumwandlung).
Grundsätzlich eröffnen sich sowohl dem Unternehmen als auch dem Arbeitnehmer 5 Durchführungswege mit einigen Besonderheiten*:
Direktversicherung | Pensionskasse | Pensionsfonds | Unterstützungskasse | Direktzusage Pensionszusage |
---|---|---|---|---|
Zielgruppe/ Eignung | ||||
Alle Arbeitnehmer | Alle Arbeitnehmer; Auslagerung von Pensionszusagen | Alle Arbeitnehmer; leitende Angestellte, Unternehmer und GGF; Auslagerung von Pensionszusagen | Alle Arbeitnehmer; leitende Angestellte, GGF; | |
Bilanzneutralität | ||||
Ja | Nein | |||
Verwaltungsaufwand/ Verwaltungskosten | ||||
Gering | Hoch/ Mittel | Hoch | ||
Beitragspflicht im Pensionssicherungsverein | ||||
Nein | Ja | |||
Leistungen/ Zusagearten | ||||
Leistungszusage/ beitragsorientierte Leistungszusage/ Beitragszusage mit Mindestleistung | Leistungszusage/ beitragsorientierte Leistungszusage | |||
Maximale Beitragshöhe mit steuerlicher Förderung | ||||
Bis 4% der BBG** zzgl. maximal 1.800 € | Keine Begrenzung | |||
Sozialversicherungsfreiheit bei Arbeitgeberfinanzierung | ||||
Ja, bis 4% der BBG** | Ja | |||
Sozialversicherungsfreiheit bei Arbeitnehmerfinanzierung (Entgeltumwandlung) | ||||
Ja, bis 4% der BBG** | ||||
Reine Kapitalzusage möglich? | ||||
Nein, aber Kapitalwahlrecht möglich | Ja | |||
Besteuerung der Rentenleistungen | ||||
Volle nachgelagerte Besteuerung als sonstige Einkünfte | Volle nachgelagerte Besteuerung als Arbeitslohn |
* Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der groben Orientierung innerhalb der möglichen Durchführungswege. Der besseren Übersicht wegen, haben wir einige Besonderheiten verkürzt oder gar nicht dargestellt.
** BBG = Beitragsbemessungsgrenze
Als Arbeitnehmer gilt, dass die betriebliche Altersversorgung auch im Rahmen einer Entgeltumwandlung aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3.63 EStG) in der Ansparphase zu einer der effizientesten Vorsorgemaßnahmen gehört. Zudem haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, mittels des Teils der arbeitnehmerfinanzierten Gehaltsumwandung, der sogenannten Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG). Welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und welcher Weg für Sie am günstigsten ist, können wir Ihnen mitteilen.
Bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.