Situation und Übersicht
In Zukunft wird ein teilweiser Systemwechsel stattfinden, wodurch sich das Gewicht der umlagefinanzierten staatlichen Alterssicherung auch zukünftig weiter verringern wird. Die privaten Sparprozesse gewinnen daher an Bedeutung, sofern weiterhin ein ausreichendes Einkommen im Alter vorhanden sein soll. Mehr denn je ist die private Vorsorge also ein „Muss“ und nicht ein „Kann“. Der Staat fördert diese Sparprozesse und greift Ihnen so unter die Arme.
3 Schichten der Alterssicherung
Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 wird das System der Alterssicherung grundsätzlich in 3 Schichten unterteilt.
Basisvorsorge, 1. Schicht
- gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, landwirtschaftliche Alterskasse, private Basis-Rente/ Rürup-Rente
- Beiträge: zunehmend steuerbegünstigt
- Leistungen/ Renten: zunehmend steuerpflichtig
Zusatzvorsorge, 2. Schicht
- betriebliche Altersversorgung
- Riester-Rente
- Beiträge: (steuerlich) gefördert und/oder Zulagen
- Leistungen/ Renten: voll steuerpflichtig
private Vorsorge, 3. Schicht
- private Kapital- und Rentenversicherungen
- private, fondsgebundene Versicherungen mit und ohne Garantien
- Leistungen/ Renten: steuerbegünstigt
- Kapitalauszahlung: steuerbegünstigt
Ihnen stehen also diese 3 Möglichkeiten offen, Ihre kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Die Details haben wir auf den folgenden Seiten kurz für Sie zusammengefasst. Bei Fragen zu Ihrer Altersvorsorgeplanung können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.